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Volksentscheid "Für echten Nichtraucherschutz"Am 4. Juli 2010 findet in Bayern ein Volksentscheid statt, durch den das Volk direkt über ein neues Gesetz zum Nichtraucherschutz entscheidet. Bayern ist nach der Bayerischen Verfassung eine repräsentative Demokratie, in der der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt wird. Dazu gehört auch die Volksgesetzgebung, wonach durch Volksbegehren eine Gesetzesvorlage eingebracht und ggf. über sie ein Gesetzesbeschluss durch Volksentscheid (mit einfacher Mehrheit) gefasst werden kann. Voraussetzung für die Durchführung eines Volksbegehrens ist dessen Zulassung. Der Zulassungsantrag für ein Volksbegehren bedarf der Unterschrift von 25.000 Stimmberechtigten und ist schriftlich an das Bayerische Staatsministerium des Innern zu richten. Diesem muss ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf samt Begründung, der den Gegenstand des Volksbegehrens bildet, beigegeben sein. Für einen Erfolg des Volksbegehrens waren in der Zeit vom 19.11.2009 - 02.12.2009 damit 936.250 Unterschriften zu leisten. Mit 13,9 % der Bevölkerung und insgesamt 1.297.596 geleisteten gültigen Unterschriften war das Volksbegehren damit erfolgreich. Der Landtag hatte mehrere Möglichkeiten, das Volksbegehren zu behandeln. Für den Fall, dass der Landtag den Gesetzentwurf ablehnt, legt er ihn dem Volk zur Entscheidung vor. Gleichzeitig kann er dem Volk einen eigenen Alternativ-Gesetzentwurf zur Entscheidung mit vorlegen. |