![]() Aufgaben des Kreistages
Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den Kreisbürgern gewählt. Der Kreistag als oberste Vertretung der Kreisbürger entscheidet in allen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse. Zur Sitzverteilung im Kreistag Ostallgäu Geschäftsordnung des Kreistages OstallgäuDer Kreistag Ostallgäu hat in der konstituiernden Sitzung am 09. Mai 2008 einstimmig die folgende Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse beschlossen. |