Aufgaben des Kreistages


Mitglieder des Kreistags

Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den Kreisbürgern gewählt. Der Kreistag als oberste Vertretung der Kreisbürger entscheidet in allen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.
Der Landkreis Ostallgäu wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder Ausschüsse selbständig entscheiden.
Der Kreistag des Landkreises Ostallgäu setzt sich aus dem Landrat (Johann Fleschhut, FWO) sowie 60 Kreisrätinnen und Kreisräten zusammen.

Zur Sitzverteilung im Kreistag Ostallgäu

Geschäftsordnung des Kreistages Ostallgäu

Der Kreistag Ostallgäu hat in der konstituiernden Sitzung am 09. Mai 2008 einstimmig die folgende Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse beschlossen.

Startet den Datei-DownloadGeschäftsordnung des Kreistages Ostallgäu

Startet den Datei-DownloadSatzung Kreisverfassungsrecht