Trinkwasser muss in der Gemeinde Wald abgekocht werden

Aktuelle Mitteilung vom 27.07.10

Das Landratsamt Ostallgäu hat für den Bereich des Wasserbeschaffungsverbands Wald wegen überhöhten Keimgehalts eine Abkochanordnung für Trinkwasser erlassen.

In einer durch den Wasserbeschaffungsverband gezogenen Routineprobe wurden sog. coliforme Keime nachgewiesen, die auf eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers hinweisen.
Es ist daher notwendig, dass die Abnehmer im eigenen Interesse das Trinkwasser vorläufig nur abgekocht verwenden.

Eine Ursache für die Verunreinigung konnte noch nicht ermittelt werden. Es ist aber möglich, dass durch die große Hitze der vergangenen Wochen Risse im Boden entstanden sind. Die starken Regenfälle der letzten Tage können dann dazu geführt haben, das Oberflächenwasser mit entsprechenden Verunreinigungen, durch die Risse schnell und weniger gefiltert in den Quellfassungsbereich gelangt ist.

Die weiteren Schritte werden jetzt mit dem Wasserbeschaffungsverband abgestimmt. Ziel ist es, nach entsprechender Desinfektion und erneuter Probenahme in möglichst kurzer Zeit die Abkochanordnung wieder aufzuheben.

Hinweise zum Abkochen:

Das Wasser muss zu Trinkwasserzwecken abgekocht werden, das heißt:

  • Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten und Gemüse zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
  • Bei Landwirten muss das Wasser zum Reinigen des Milchgeschirrs abgekocht werden.
  • Auch alle Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
  • Das Wasser zum Zähneputzen muss abgekocht werden.
  • Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering, es sollte jedoch vorsichtshalber abgekochtes Wasser verwendet werden.

Das Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung verwendet werden zum:

  • Baden und Duschen
  • Kaffeemaschinenbetrieb
  • Spülen mit der Spülmaschine


Beim „Abkochen“ genügt zur Desinfektion ein einmaliges Aufkochen des Wassers.