Strengerer Nichtraucherschutz in Bayern

Aktuelle Mitteilung vom 23.07.10

Mit klarer Mehrheit von 60,4 % haben sich die Bürgerinnen und Bürger am 04.07.2010 auch im Landkreis Ostallgäu für eine Verschärfung der geltenden Regelungen zum Nichtrauscherschutz ausgesprochen. In den zurückliegenden 2 Jahren wurden die diversen Gesetze zum Schutz der Nichtraucher im Ostallgäu mit dem gebotenen Augenmaß vollzogen. Dies wird auch künftig so sein, kündigt die Kreisbehörde an.
Klare Verstöße gegen das Gesetz oder deren Ankündigung können aber nicht toleriert werden.

Das neue Gesundheitsschutzgesetz wird zum 01.08.2010 in Kraft treten. Zuständig für den Vollzug sind die Kreisverwaltungsbehörden.

Bestimmte Fragen sind durch das neue Gesundheitsschutzgesetz schon jetzt eindeutig geklärt:
So wir es künftig keine sogenannten Raucher-Clubs mehr geben. Das erste Gesundheitsschutzgesetz, dass am 01. Januar 2008 in Kraft trat, hatte diese Ausnahme eröffnet, von der nach Erhebungen des Landratsamtes zeitweise bis zu 60 Gaststätten Gebrauch machten. Jedoch sind Raucher-Clubs schon nach dem derzeit noch geltenden Gesetz seit 01.08.2009 nicht mehr zulässig. Im Hinblick auf die ständigen Gesetzesänderungen und den sich abzeichnenden Volksentscheid wurden die verbliebenen Raucher-Clubs aber noch nicht geschlossen. Jetzt wurde jedoch das Ende der Raucher-Clubs durch den Volksentscheid nochmals bestätigt.

Auch die Ausnahme, das Rauchen in Nebenräumen zuzulassen, wird es nach dem 01.08.2010 nicht mehr geben. Dies führt zu einer Gleichbehandlung mit den sog. Einraum-Gaststätten.

In Bier-, Wein- und Festzelten ist künftig das Rauchen untersagt. Nachdem die Stadt München angekündigt hat, dieses Verbot erst zum Oktoberfest 2011 zu vollziehen, will das Landratsamt abwarten, wie sich das zuständige Gesundheitsministerium zu dieser Ankündigung verhält. Es kann, so das Landratsamt, nicht akzeptiert werden, dass im übrigen Bayern ein strengerer Nichtraucherschutz gilt, als in der Landeshauptstadt.

Auch in anderen noch offenen Fragen, will man Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums abwarten. Das Landratsamt wird die Gastwirte und andere Interessierte über das Gesetz und die Vollzugspraxis auch weiter informieren.

Die Überwachung des Rauchverbots wird im Rahmen von ohnehin stattfindenden Routinekontrollen in der Gastronomie erfolgen. Im Übrigen wird man im Bedarfsfall tätig werden.

Leitet Herunterladen der Datei einLeitet Herunterladen der Datei einHäufig gestelle Fragen zum neuen Gesundheitsschutzgesetz (GSG).