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Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle beurteilt im Rahmen der Prüfung der Haushaltspläne und der Ergebnisse der zurückliegenden Jahresrechnungen die Haushaltslage der Gemeinden. Hierfür und auch in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen werden Daten über die Finanzlage der Gemeinden statistisch erfasst.
Die Einnahmen der Gemeinden setzen sich hauptsächlich aus dem Aufkommen von Steuern, Gebühren, Beiträgen und staatlichen Zuwendungen zusammen.
Das Steueraufkommen wiederum unterteilt sich auf die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Anteile aus der Einkommensteuer (15 %ige Beteiligung) und der Umsatzsteuer (2,2 %ige Beteiligung) sowie den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern (z. B. Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer).
Die Gewerbesteuer wird – wie die Grundsteuer – in einem zweistufigen Verfahren bemessen. Zuerst wird von den Finanzbehörden ein Messbetrag ermittelt, der sich bei der Gewerbesteuer nach dem Ertrag des Betriebes, bei der Grundsteuer nach dem Einheitswert des Grundstückes richtet. Dieser Messbetrag wird dann in einem zweiten Schritt mit einem von der Gemeinde beschlossenen Hebesatz multipliziert.
Realsteuerhebesätze 2010 nach Gemeindegrößenklassen
Bruttosteueraufkommen der Gemeinden im Landkreis Ostallgäu bis 2009
Aus den für die Berechnung der einzelnen Steuern maßgebenden Grundbeträgen (Messbeträgen) werden nach einem in Art. 4 FAG beschriebenen Verfahren – mit Hilfe eines so genannten Nivellierungshebesatzes die Steuerkraftzahlen für jede Gemeinde ermittelt. Sie geben sozusagen einen Anhaltswert für das Potential, das sich der Steuererhebung in einer Gemeinde bietet.
Zur Finanzierung ihrer anderweitig nicht gedeckten Aufwendungen für Investitionen können die Gemeinden Kredite aufnehmen. Der sich aus der Summe der noch offenen Kredite ergebende Schuldenstand der Gemeinden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Schuldenstand 2010 nach Gemeindegrößenklassen
Schuldenstände der Gemeinden insgesamt
Aufnahme und Tilgung der Kredite