Zweckverbände, Stifungen, Vereinigungen

Der Landkreis hat zur Wahrnehmung seiner Interessen auch Sitz und Stimme in verschiedenen anderen Einrichtungen und
entsendet Vertreter des Landkreises (Kreistagsmitglieder und/oder Landrat) in die einzelnen Gremien.

Diese Gremien sind beispielsweise

- Verbandsversammlungen von Zweckverbänden, denen der Landkreis angehört

- Aufsichtsräte und Verwaltungsräte von Gesellschaften, an denen der Landkreis beteiligt ist

- Stiftungsausschüsse

- Mitgliederversammlungen von Vereinen, denen der Landkreis beigetreten ist.